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Grundschule Uttenreuth - Internetanbindung der Klassenzimmer und
Austausch der Beleuchtung im Hort
Der Gemeinderat beschloss nur den Austausch der Beleuchtung im UG. Die
Auftragssumme des günstigsten Bieters, Fa. Geyer Eckental, beträgt
insgesamt 12.865,87 € brutto (einschl. 2% Nachlass). Die Nachrüstung der
Datenanschlüsse für alle Klassenzimmer, Aufenthaltsräumen und sonstiger
Lehrzimmer mit Datenleitungen, der Verkabelung für Sprecheinrichtung
sowie der vorbereitenden Verkabelung für ein späteres Bus-System wurde
zurückgestellt. Der Gemeinderat billigte nachträglich die Einschaltung
des Ing.-Büros Kastenhuber für vorbereitende Leistungen an der
Grundschule Uttenreuth. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, eine den
Leistungen entsprechende Honorarvereinbarung auf Stundenbasis zu
schließen. Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von ca. 5.000,00 €
brutto wurden nachträglich im Haushalt 2010 bereit gestellt.
Antrag
"Die Unabhängigen": Runder Tisch Einzelhandel in Uttenreuth
Auf Antrag
der „Die Unabhängigen“ beauftragte der Gemeinderat den Ersten
Bürgermeister, die Einzelhändler anzuschreiben, um das Interesse an
einen „Runden Tisch“ abzufragen und ggf. im Anschluss die Einzelhändler
mit dem Hauptausschuss zusammen einzuladen. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen und Modalitäten für das
Förderprogramm „Leben findet Innen statt“ zu ermitteln.
Antrag
Bürgergemeinschaft/FW: Eislauffläche für Kinder und Jugendliche
Auf Antrag
der Bürgergemeinschaft/FW beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung den
beantragten Standort (Regenrückhaltebecken im Baugebiet Uttenreuth-Nord)
zu prüfen und ggf. einen Alternativstandort vorzuschlagen.
Zuschuss
über 2 Lichtgewehre für Jugendliche an Tellschützen
Der Gemeinderat genehmigte die Auszahlung des Zuschusses in Höhe der
Rechnungssumme von 1.342,95 €.
Mühlbrücke Uttenreuth, Vergabe der Sanierungsplanung
Den Auftrag für die Ingenieurmäßige Betreuung der Entscheidungsfindung
zur Sanierung der Mühlbrücke erhielt das Ingenieurbüro K+S
Ingenieur-Consult GmbH & Co KG, Nürnberg. Das Honorar beträgt vorläufig
9.711,72 €.
Der
Gemeinderat bat die Kostenschätzung auf Basis einer Ertüchtigung der
Sandsteinbrücke bis zu 18 t und einen Neubau bis 30 t erstellen zu
lassen.
Entlassung von Frau Sabine Wehner aus dem Ehrenamt als Jugendbeauftragte
des GR
Der Gemeinderat entließ Frau Sabine Wehner aus wichtigem Grund aus dem
Ehrenamt als Jugendbeauftragte des Gemeinderates.
Benutzungsvertrag mit FFW Uttenreuth und Mietzuschuss
Der Gemeinderat beschloss, der FFW Uttenreuth im Bauhof Uttenreuth eine
Unterbringungsmöglichkeit (1 Toreinfahrt mit entsprechendem Raumumfang)
zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung wird mit einem Vertrag ab
01.07.2010 vereinbart und die monatliche Miete in Höhe von 50,-- Euro
als Zuschuss gewährt.
1. Änderung des Bebauungsplanes "Bierleinswiesen" der Gemeinde
Dormitz
Der Gemeinderat nahm die Planungen der Gemeinde Dormitz zur Kenntnis
und erhob keine Bedenken gegen die Planungen, da die Belange der
Gemeinde Uttenreuth nicht berührt sind.
Kinderhaus Uttenreuth
Der
Gemeinderat hielt an der bisherigen Variante einer Tür mit zwei
feststehenden Elementen und zwei Flügeln, die sich möglichst um 180°
öffnen lässt, fest (Mehrzweckraum). Der Gemeinderat stimmte den Decken
mit Unterzugverstärkung aufgrund einer höheren Belastung durch eine
Solaranlage in Höhe von ungefähr 22.000,--€ brutto zu. Ebenso stimmte
der Gemeinderat den Kosten für die Schiebetoranlage in Höhe von 8330,-€
brutto, für die Fallschutzmatten in Höhe von 4.620,- € und für die
Drainageleitung in Höhe von 960,- € zu. Der Kostenberechnung in Höhe von
2.315.162,40€ zzgl. der in heutiger Sitzung beschlossenen Beträge wurde
ebenfalls zugestimmt.
7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kinderhaus Uttenreuth)
Der Gemeinderat nahm den Änderungsentwurf für den Flächennutzungsplan
zur Teilfläche „Kinderhaus Uttenreuth“ zur Kenntnis und billigte diese
in der Fassung vom 26.07.2010 vollinhaltlich. Die Verwaltung wurde
beauftragt, den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zum
Teilgebiet „Kinderhaus Uttenreuth“ nach § 3 Abs. 1 BauGB einen Monat
öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist die Beteiligung der berührten
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. |