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Aktuelles aus der Gemeinde Buckenhof

 

Themenübersicht

Nordic Walking Park
 
Neuer Fahrplan der Fahrbibliothek
 
1-Zimmer Wohnung zu verkaufen
 
Straßenkehrung im Gemeindegebiet Buckenhof
 
Linienbedarfstaxi
 
Streifenkarten für den öffentlichen Nahverkehr
 

Nordic Walking Park

Hier erhalten Sie den Plan des Nordic Walking Parks

 

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Neuer Fahrplan der Fahrbibliothek

Um für alle Leserinnen und Leser die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, wechselt der Fahrplan des Bücherbusses von dem teilweise 14-tägigen Turnus auf einen optimierten wöchentlichen Rhythmus. Der vereinfachte wöchentliche Rhythmus wird in Zukunft für mehr Transparenz bei den Leserinnen und Lesern sorgen.

Ab Montag, dem 13. September, ist der Bücherbus

mit dem neuen Fahrplan unterwegs.

Montags fährt der Bücherbus in Zukunft die Haltestelle in Buckenhof

(Tennenloher Straße 6) von 15:30 bis 16:30 Uhr an.

 

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1-Zimmer Wohnung zu verkaufen

Die Gemeinde Buckenhof verkauft in dem Anwesen Eisenstr. 28 eine 1-Zimmer-Erdgeschoss-Wohnung mit einer Größe von ca. 39 qm. Die Wohnung verfügt über einen Gartenanteil.

 

Der Kaufpreis beträgt insgesamt 77.200,00 € (Kaufpreis Wohnung 69.900 € zzgl. 2.500,00 € für den Stellplatz zzgl. 4.800 € für den Gartenanteil).

 

Die Liegenschaftsverwaltung der VGem- Uttenreuth freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme unter Tel. 5069-62 (Frau Knapp) oder Tel.: 5069-65 (Frau Nölp).

 

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Straßenkehrung im Gemeindegebiet Buckenhof

 

Auch im Jahr 2010 wird im gesamten Gemeindegebiet jeweils einmal im Monat eine regelmäßige Straßenkehrung durchgeführt.

 

Nach Prüfung der vom Landratsamt vorgegebenen Müllabholtermine ergaben sich die   aufgeführten Kehrtermine für das Jahr 2010:

 

Dienstag, 21. September 2010   Straßenkehrung

Dienstag, 19. Oktober 2010        Straßenkehrung

Dienstag, 16. November 2010    Herbstreinigung (vorbehaltlich Witterung)

 

Bei starkem Regen wird jeweils am darauf folgenden Donnerstag der gleichen Woche gekehrt. (2 Tage später)

 

Die Kehrfahrzeuge werden jeweils ab ca. 7,00 Uhr im Gemeindegebiet im Einsatz sein.

 

Bitte vermeiden Sie an diesen Tagen Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen, da die Kehrfahrzeuge sonst keine Möglichkeit haben, das Kehrgut speziell in den Entwässerungsrinnen aufzunehmen.

 

Bedenken Sie, dass die Reinigungsfahrzeuge sehr früh anfangen und keine Rücksicht auf erst später freigemachte Parkflächen nehmen können.

Hierzu empfiehlt es sich bereits am Abend vorher das Auto auf das eigene Grundstück (= Normalfall) zu stellen.

  

Weitere wichtige Hinweise:

Þ    Um eine ordnungsgemäße Kehrung der einzelnen Straßenabschnitte durchführen zu können ist es wichtig überhängende Äste rechtzeitig zurückzuschneiden. Die Fahrer der Kehrmaschinen weisen fortlaufend auf diese Problematik hin und können in den betroffenen Fällen die Kehrung nicht durchführen!  

Þ    Aus Kostengründen ist es nicht möglich einzelne Straßenabschnitte  bzw.  erst später freigemachte Parkflächen nachzukehren.

Þ    Die regelmäßige Straßenreinigung durch die Gemeinde entbindet nicht von der wöchentlichen Verpflichtung zur Straßenreinhaltung durch die jeweiligen Anlieger!

Diese sind nach wie vor dazu verpflichtet die öffentliche Gehwege / Straßen regelmäßig – i. d. R. wöchentlich zu reinigen (Achtung: Ausnahme Gräfenberger Str. – hier wegen der Gefährdung nur Gehweg reinigen nicht die Rinne und nicht die Straße!)

Þ    Es treten immer wieder Unklarheiten auf, ob Anlieger, die an mehreren Seiten des Grundstücks an öffentliche Wege / Straßen angrenzen dazu verpflichtet sind, alle Grenzabschnitte zu reinigen.

Hierzu sagt die Satzung aus, dass es unerheblich ist ob das Grundstück von dem entsprechenden Weg / Straße einen Zugang / Zufahrt besitzt oder nicht.

Es zählt nur die Tatsache, ob das Grundstück an einer öffentlichen Fläche angegrenzt.

Entlang dieser Grenzen ist der öffentliche Weg / Straße durch den Grundstückseigentümer zu reinigen bzw. muss dieser für die Reinigung sorgen tragen. Dies gilt entsprechend auch für die  Räum- und Streupflicht.

  

Bauamt

 

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Linienbedarfstaxi

 

Hinweise zur Benutzung des Ruftaxis – Bestellung unter Tel. 09131/19410

 

Im Auftrag der Gemeinde Buckenhof haben die Erlanger Stadtwerke AG zur flächendeckenden Erschließung zwei zusätzliche Haltestellen (Nr. 2 und Nr. 3 – siehe Plan) für das Linienbedarfstaxi neu eingerichtet, die entsprechend dem gültigen Fahrplan, nach Bedarf fahren. Sie bieten ab sofort Anschluss an alle Fahrten der Linie 285 (Haltestelle Buckenhof).

 

Benutzung:

Sie möchten von den Haltestellen Zeidelweide (Wohnanlage) – Obere Büch – Kindergarten – Am Ruhstein – Hutweide – Am alten Weiher – Grasweg zur Haltestelle Buckenhof oder umgekehrt fahren?

 

1.)     Melden Sie Ihren Fahrtwunsch bitte bei der Taxi-Zentrale Erlangen,

Tel. 09131/19410 an.

2.)     Folgende Angaben sind erforderlich:

-          Fahrtzeit (nach Fahrplan)

-          Fahrtziel

-          Ihren Namen

-          Anzahl der Personen, die befördert werden möchten

3.)     Fahrtwunsch muss mindestens 10 min. vor der im Fahrplan abgedruckten Zeit bei der Taxi-Zentrale eingehen. Längerfristige Vorbestellungen sind möglich.

4.)     Im Taxi die gültige Fahrkarte vorweisen und dem Taxifahrer die durchgeführte Fahrt bestätigen. Wenn Sie zuerst – d. h. vor dem Umsteigen auf den Bus – das Taxi nutzen, können Sie eine Einzelfahrkarte im Taxi lösen.

5.)     Für Taxifahrten, die im Rahmen des abgedruckten Fahrplans genutzt werden, gilt der VGN-Gemeinschaftstarif (Preisstufe K).

Wichtig: Fahrtwünsche, die später oder außerhalb der Fahrpläne aufgegeben werden, können nicht zum gültigen VGN-Gemeinschaftstarif durchgeführt werden.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass ohne Vorbestellung, die Taxifahrten prinzipiell nicht genutzt werden können. Fahrtwünsche, die später oder außerhalb der abgedruckten Fahrtzeiten abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden. Alle angegebenen Fahrten mit dem Taxi sind an die Linie 285 anschlussgebunden, d. h. wenn Sie das Taxi vorher benutzen, können Sie auf die Linie 285 in Richtung Erlangen umsteigen. Fahren Sie mit der Linie 285 und wollen anschließend das Taxi nutzen, müssen Sie die Weiterfahrt ab Haltestelle Buckenhof mit dem Ruftaxi bei der Taxi-Zentrale ebenfalls vorbestellen. Aus betrieblichen Gründen empfehlen wir Ihnen, das Ruftaxi grundsätzlich über Telefon und nicht über den Busfahrer zu bestellen.

 

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!

 

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Streifenkarten für den öffentlichen Nahverkehr

In Kooperation mit den Erlanger Stadtwerken bietet die Gemeinde Buckenhof  ihren Bürgern die Möglichkeit, bei der Bäckerei Brezen Meyer, Eisenstraße 1a, 91054 Buckenhof Streifenkarten für den öffentlichen Nahverkehr (Linien 85 VAG und 208/209/210 OVF) zu erwerben. Folgende Öffnungszeiten stehen Ihnen zur Verfügung: montags - freitags von 6.00 Uhr - 18.00 Uhr, samstags von 06.00 Uhr - 12.00 Uhr und sonntags von 08.00 Uhr - 11.00 Uhr.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

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Stand: 02.09.2010